
Mit der Mitteilung COM(2026) 370 vom 22. April 2026 greift die Europäische Kommission in das neue Szenario der Energievolatilität ein und skizziert eine Notfallstrategie, die kurzfristige Preisbegrenzungsmaßnahmen mit einer Beschleunigung der Energiewende im mittelfristigen bis langfristigen Zeitraum kombiniert.
Mit der delegierten Verordnung (EU) 2026/285, angenommen am 3. Februar 2026 und veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 17. April 2026, macht die Europäische Kommission einen entscheidenden Schritt bei der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/3012, indem sie erstmals die Zertifizierungsmethoden für permanente Kohlenstoffsenken festlegt, die im europäischen Rahmen vorgesehen sind.
Die Maßnahme definiert technische und verfahrensbezogene Kriterien, die auf Aktivitäten anwendbar sind, die nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und technologischen Reife als geeignet gelten, eine solide und überprüfbare Quantifizierung der CO₂-Entnahmen zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um die direkte CO₂-Abscheidung aus der Atmosphäre mit geologischer Speicherung (DACCS), die Abscheidung biogener Emissionen mit geologischer Speicherung (BioCCS) und die Herstellung von Biokohle mit permanenter Kohlenstoffspeicherung, die durch Ausbringung auf den Boden oder Einbindung des Materials in Produkte erfolgt.
Energiewende in den Alpen: Von Innovation zu realer Wirkung
Die Ausgabe des Preises 2026 steht unter dem Thema „Energiewende in den Alpen: Von Innovation zu realer Wirkung“. Sie würdigt Maßnahmen, Initiativen und Projekte einer breiten Palette von Akteuren, die wesentlich zur Energiewende in den Bereichen Strom und Wärme beitragen und Pioniere der Energiewende sind, indem sie innovative technische, soziale oder wirtschaftliche Lösungen anwenden.
ESG 2026: Alle Fristen, die die Spielregeln verändern
2026 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die europäische ESG-Agenda mit dem Inkrafttreten eines integrierten Normenpakets, das direkt Governance, Energie, Lieferketten und operative Prozesse beeinflusst. Für Unternehmen geht es nicht mehr darum, einzelne Verpflichtungen zu managen, sondern CSRD, CSDDD, EED, EUDR, PPWR, CBAM und Pay Transparency in einer einheitlichen Logik zu koordinieren. Die wichtigsten Fristen konzentrieren sich auf wenige Monate.
Geothermie: Neue Regeln für geschlossene Kreislaufsonden, einfachere Installation von Anlagen
Mit dem Beschluss vom 2. April 2026 greift das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in die Regelung der kleinen lokalen Nutzung von geothermischer Wärme ein und führt einen aktualisierten Rahmen für Anlagen mit geschlossenen geothermischen Sonden zur Gebäudeklimatisierung ein. Die Maßnahme ist Teil des Vereinfachungsprozesses, der mit dem Gesetzesdekret 190/2024 eingeleitet wurde, und zielt darauf ab, die normative Zersplitterung zu überwinden, die in den letzten Jahren die Verbreitung der Niedertemperatur-Geothermie gebremst hat. Ziel ist es, schnellere und einheitlichere Installationen im Gebiet zu fördern und gleichzeitig die Kontrolle und Rückverfolgbarkeit der Anlagen zu stärken.
Wasserstoff: EU gibt grünes Licht für 6 Milliarden zur erneuerbaren Produktion in Italien
Die Europäische Kommission hat ein italienisches Programm in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Unterstützung der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff genehmigt, das für die Industrie- und Verkehrssektoren bestimmt ist. Die Maßnahme wurde gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c) AEUV und der Beihilferegelung für Klima, Energie und Umwelt (CEEAG 2022) genehmigt.
Der Plan zielt auf eine Produktionskapazität von 200.000 Tonnen pro Jahr ab und umfasst sowohl Wasserstoff aus Elektrolyse mit erneuerbaren Energien als auch Wasserstoff aus biogenen Quellen.
Wohnungsbau - öffentlicher und sozialer Wohnungsbau: Start des nationalen Sonderprogramms mit 970 Millionen Euro (GESETZESDEKRET 7. Mai 2026, Nr. 66)
Artikel 2 des Dekrets richtet ein nationales Sonderprogramm zur Sanierung und Instandhaltung des Bestands an öffentlichem und sozialem Wohnungsbau ein, das mit Dringlichkeit darauf abzielt, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum durch Wiederherstellung des historischen Restbestands an derzeit aufgrund von Instandhaltungsmängeln nicht zugewiesenen Wohnungen und die Sanierung von Immobilien für den sozialen Wohnungsbau zu erweitern.
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